Rechtsanwältin Queck ist Fachanwältin für Sozialrecht.
Sie berät und vertritt Sie gegenüber Behörden gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen zum:
- Arbeitslosengeld I (Sperrzeiten, Ruhenstatbestände, Eingliederungszuschüsse, Erstattungsansprüche)
- Arbeitslosengeld II (bspw. zur Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung, Sanktionsbescheide, Mietkostensenkungsaufforderungen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, wie dem
Bildungsgutschein)
- Sozialhilfe
- Wohngeld
- gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
- Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
- Schwerbehindertenrecht
- Jugendhilferecht
- Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG
- Kindergeld und Elterngeld