Fachanwältin für Sozialrecht

Rechtsanwältin Queck ist Fachanwältin für Sozialrecht.

Sie berät und vertritt Sie gegenüber Behörden gerichtlich und außergerichtlich bei Fragen zum:

  • Arbeitslosengeld I (Sperrzeiten, Ruhenstatbestände, Eingliederungszuschüsse, Erstattungsansprüche)
  • Arbeitslosengeld II (bspw. zur Regelleistung, Kosten der Unterkunft und Heizung, Sanktionsbescheide, Mietkostensenkungsaufforderungen, Leistungen zur Eingliederung in Arbeit, wie dem Bildungsgutschein)
  • Sozialhilfe
  • Wohngeld
  • gesetzliche Kranken-, Pflege-, Renten- und Unfallversicherung
  • Erwerbsminderung und Berufsunfähigkeit
  • Schwerbehindertenrecht
  • Jugendhilferecht
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), BAföG
  • Kindergeld und Elterngeld