deutsch-französischer Rechtsverkehr

Rechtsanwältin Queck ist in Deutschland zugelassene Rechtsanwältin und verfügt über einen dem deutschen 1. Staatsexamen entsprechenden französischen Hochschulabschluss, die „Maîtrise en Droit Européen“ (Paris XII). Sie ist deutsche Muttersprachlerin und beherrscht die französische Sprache verhandlungssicher in Wort und Schrift.

 

Sie berät und vertritt Einzelpersonen deutscher und französischer Nationalität in der Bundesrepublik Deutschland

bei Rechtsfragen mit Berührungspunkten zur Nachbarrechtsordnung sowie Unternehmen im deutsch-französischen Rechtsverkehr, insbesondere:

  • zum Europäischen Arbeits- und Sozialrecht und dem nationalen Arbeits- und Sozialrecht der jeweiligen Nachbarrechtsordnung (bspw. bei Entsendung von Arbeitnehmern, Ansprüchen aus dem und an das jeweils andere Sozialleistungssystem bei Wohnsitzwechsel, Studium im Nachbarland
  • zum grenzüberschreitenden Vertragsrecht, UN-Kaufrecht
  • zur anwendbaren Rechtsordnung und zum Gerichtsstand bei zivilrechtlichen Sachverhalten mit Auslandsberührung
  • zum UN-Kaufrecht
  • zum Rechtsschutz vor dem EuGH und dem Europäischen Gericht erster Instanz
  • zu Rechtsansprüchen Einzelner aus europäischen Verordnungen und Richtlinien
  • zu den Gemeinschaftsgrundrechten