Arbeitsrecht

Rechtsanwältin Queck hat die theoretische Fortbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht absolviert und befindet sich in ständiger Weiterbildung zur Fachanwältin für Arbeitsrecht. 

Sie berät und vertritt  Arbeitnehmer und Arbeitgeber sowohl im Individual- als auch im Kollektivarbeitsrecht,  insbesondere zu Fragen bei:

  • Kündigungen/Änderungskündigungen
  • Lohn-und Gehaltsforderungen, Überstundenvergütung, Entgeltfortzahlung und Urlaubsentgelt, -geld und -abgeltung
  • arbeitsrechtlicher Vertragsgestaltung insbesondere von Änderungs- und Aufhebungsverträgen
  • Betriebsübergang
  • Elternzeit und Mutterschutz, Teilzeit
  • den sozial- und steuerrechtlichen Folgen der Beendigung von Arbeits- und Dienstverhältnissen (z.B. Arbeitslosengeld, Sperrzeiten, Erstattungspflichten)
  • (drohender) Insolvenz des Arbeitgebers
  • Arbeitszeugnis und Zeugnisberichtigung