staatlich geprüfte Übersetzerin französisch/deutsch    &    Rechtsanwältin / Maître en droit


Übersetzungen französisch/deutsch

Übersetzung französisch-deutsch / Fachgebiet Rechtswesen

Aufgrund meiner Praxis als Rechtsanwältin und somit langjährigen Erfahrung in der Arbeit mit juristischen Texten jeder Art übersetze ich zuverlässig und rechtssicher juristische Texte aus der französischen in die deutsche Sprache und umgekehrt bzw. übernehme oder prüfe Ihre Kommunikation im deutsch-französischen Rechtsverkehr. Ich übernehme zudem die Übersetzung von Allgemeintexten in selber Sprachkombination sowie das Korrekturlesen von vorhandenen juristischen Fachübersetzungen und allgemeinen Übersetzungen in die deutsche Sprache.

 

Beglaubigung/Bestätigung

Als staatlich geprüfte und vom Oberlandesgericht Dresden öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für die französische Sprache übersetze ich Fachtexte, wie Verträge, Urkunden und Diplome verschiedenster Art sowie allgemeinsprachliche Texte aus dem Französischen in's Deutsche und umgekehrt und beglaubige/bestätige dies auf Wunsch. Somit werden die übersetzten Dokumente von Behörden und anderen offiziellen Stellen anerkannt.

 

Ablauf

Bitte kontaktieren Sie mich am besten per E-Mail und senden mir eine Kopie/Scan des zu übersetzenden und zu beglaubigenden Dokumentes, wenn möglich in elektronisch bearbeitbarer Form, sowie Ihre vollständigen Adressdaten, Besonderheiten des Übersetzungsauftrages und den gewünschten Liefertermin für die Angebotserstellung zu. Ich erstelle Ihnen dann auf Grundlage dieses Dokumentes umgehend ein Angebot.

Nach der Auftragserteilung übersetze ich Ihre Unterlagen anhand Ihrer Kopien. Anschließend drucke ich die fertige Übersetzung aus, hefte sie untrennbar mit Ihren Kopien bzw. dem ausgedruckten Scan zusammen und versehe sie mit einem Bestätigungsvermerk, meinem Stempel und meiner Unterschrift. Diese Unterlagen sende ich Ihnen mit meiner Rechnung in der gewünschten Versandart zu.

Nach vorheriger Terminabsprache können Privatkunden ihre Urkunden auf Wunsch auch persönlich im Original vorbei bringen und die Übersetzung nach ihrer Fertigstellung abholen. Die Zahlung erfolgt in diesem Fall in bar bei der Abholung.

 

Kosten

folgende Angaben sind bei der Preiskalkulation erforderlich:

- gewünschter Liefertermin

- Verwendungszweck (z. B. gegenüber Behörden/Gerichten, interne Information, Veröffentlichung usw.)

- Umfang und Schwierigkeitsgrad des Textes (Gesamttext zu meiner Ansicht, möglichst in bearbeitbarer elektronischer Form)

- Besonderheiten wie Layout, Bearbeitung von Tabellen und Grafiken usw.

- gewünschte Abrechnungsgrundlage

 

Folgende Abrechnungsgrundlagen sind möglich:

- nach Normzeilen im Zieltext (eine Normzeile umfasst 55 Anschläge inkl. Leerzeichen)

- nach Wörtern im Ausgangstext

- nach Arbeitszeit/Stundensatz

- Festpreisangebot (nur bei Vorlage des kompletten Textes möglich)

 

Für Zusatzleistungen wird ein entsprechender Aufpreis berechnet. Nacht-, Eil- oder Wochenendzuschlag nach Vereinbarung.

 

Die Preisgestaltung orientiert sich am Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).

 

Ich bin in den Übersetzernetzwerken ProZ und TranslatorsCafé tätig: